Steuererklärung 2023
Was muss ich vorbereiten?
Staats- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer
(Bemessungsjahr 2023)
Bevor Sie einen Termin mit mir vereinbaren, prüfen Sie bitte, ob sämtliche für Sie zutreffenden Unterlagen vorliegen. Bringen Sie auch das Doppel der letzten ausgefüllten Steuererklärung (2022) sowie die dazu erhaltene Steuerveranlagung des Steueramtes mit. Nebst den Formularen, die Sie vom Steueramt erhalten haben, benötige ich für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung nachstehende Unterlagen:
Einkommen
Staats- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer
(Bemessungsjahr 2023)
Bevor Sie einen Termin mit mir vereinbaren, prüfen Sie bitte, ob sämtliche für Sie zutreffenden Unterlagen vorliegen. Bringen Sie auch das Doppel der letzten ausgefüllten Steuererklärung (2022) sowie die dazu erhaltene Steuerveranlagung des Steueramtes mit. Nebst den Formularen, die Sie vom Steueramt erhalten haben, benötige ich für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung nachstehende Unterlagen:
Einkommen
- Lohnausweise für das Jahr 2023 (auch für Ehepartner und für einen allfälligen Nebenerwerb).
- Belege über AHV-, IV- oder SUVA-Renten, Renten von Pensionskassen, Bezüge bei Arbeitslosenkassen, Taggelder von Kranken- und Unfallversicherungen.
- Nachgetragene Sparhefte, Zinsbescheinigungen des Jahres 2023 von Wertschriften und anderen Kapitalanlagen (Bei Wertschriftendepots bitte Steuerauszug von Bank verlangen).
- Mietwert der eigenen Wohnung oder Liegenschaft sowie Abrechnungen über Einkünfte aus vermieteten Liegenschaften.
- Grundsätzlich sind die Bestände per 31.12.2023 zu deklarieren.
- Steuerwerte von Liegenschaften (aus Neuschätzung oder aus letzter Steuererklärung).
- Guthaben auf Sparheften, Kontokorrenten sowie Anlagen in Wertschriften (Steuerauszug).
- Von Lebens- und Rentenversicherungen benötige ich den Namen der Versicherungsgesellschaft, das Abschluss- und Ablaufjahr sowie die Bescheinigung über den Rückkaufswert per 31.12.2023.
- Unter übrigen Vermögenswerten sind Motorfahrzeuge, Sammlungen sowie Edelmetalle zu deklarieren.
- Die Schuldsaldi per 31.12.2023 müssen belegt werden.
- Die Zinsquittungen für die Periode vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 benötige ich ebenfalls.
- Berufsauslagen: Fahrtspesen, Abonnements, Autokilometer, Weiterbildungskosten.
- Bescheinigungen über Beiträge an die gebundene Vorsorge Säule 3a.
- Versicherungsprämien Lebensversicherung.
- Zuwendungen und Spenden müssen belegt werden.
- Krankheitskosten: Auslagen, welche nicht durch eine Krankenversicherung gedeckt sind, müssen belegt werden (Spital, Apotheken, Arzt, Zahnarzt, Kuraufenthalte, Optiker/Brillenrezepte).
- Ausbildungskosten: Die Kosten aller Familienangehörigen sind zu belegen.
- Sofern die effektiven Auslagen über den zulässigen Pauschalabzügen liegen, sind die Auslagen des Jahres 2023 zusammenzustellen und die Belege mit der Steuererklärung einzureichen (AGVA - Versicherung, Reparatur- / Renovationsarbeiten, Gärtner, etc.).